Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
BVL erlässt Notfallzulassung
Das BVL hat sieben Insektiziden eine Notfallzulassung für den Einsatz im Zuckerrübenbau erteilt. Hintergrund ist der Befall durch die Schilf-Glasflügelzikade, die die Krankheiten SBR und Stolbur überträgt. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker begrüßte den Schritt, mahnte aber an, dass es auch langfristige Lösungen brauche.
Zuckerrübenbauern können fürs Erste aufatmen. Das für Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für verschiedene Mittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade erlassen. Gegen die Zikaden, die die bakteriellen Krankheiten SBR und Stolbur übertragen, gab es bislang im Zuckerrübenanbau kein Bekämpfungsmittel. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) reagierte erleichtert.
Die Notfallzulassungen gelten laut BVL für einen Zeitraum von 120 Tagen und umfassen insgesamt sieben Pflanzenschutzmittel, darunter drei mit dem umstrittenen neonikotinoiden Wirkstoff Acetamiprid. Die nun zugelassen Mittel dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewandt werden. Diese Warndienstaufrufe basieren wiederum auf Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden. Zudem wurden die Zulassungen an zusätzliche Risikominderungsauflagen gekoppelt, darunter unter anderem Mindestabstände.
"Die Schilf-Glasflügelzikade ist die größte pflanzenbauliche Herausforderung, der wir uns in den nächsten Jahren stellen müssen", kommentierte der WVZ-Vorsitzende Stefan Streng. Die Ausnahmegenehmigungen helfen akut, gleichzeitig seien Lösungen für eine langfristige Eindämmung nötig. Nach Ansicht des WVZ braucht es gegen die Zikade reguläre Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln. Zudem müsse mehr Geld in die Forschung gesteckt werden - gefordert sei dafür auch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Und schließlich mahnt der Verband Änderungen an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an. Die Schwarzbrache müsse erlaubt sein, um der Zikadenpopulation über den Winter hinweg die Nahrungsgrundlage zu entziehen. AgE
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BVL erlässt Notfallzulassung
Das BVL hat sieben Insektiziden eine Notfallzulassung für den Einsatz im Zuckerrübenbau erteilt. Hintergrund ist der Befall durch die Schilf-Glasflügelzikade, die die Krankheiten SBR und Stolbur überträgt. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker begrüßte den Schritt, mahnte aber an, dass es auch langfristige Lösungen brauche.
Zuckerrübenbauern können fürs Erste aufatmen. Das für Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für verschiedene Mittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade erlassen. Gegen die Zikaden, die die bakteriellen Krankheiten SBR und Stolbur übertragen, gab es bislang im Zuckerrübenanbau kein Bekämpfungsmittel. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) reagierte erleichtert.
Die Notfallzulassungen gelten laut BVL für einen Zeitraum von 120 Tagen und umfassen insgesamt sieben Pflanzenschutzmittel, darunter drei mit dem umstrittenen neonikotinoiden Wirkstoff Acetamiprid. Die nun zugelassen Mittel dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewandt werden. Diese Warndienstaufrufe basieren wiederum auf Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden. Zudem wurden die Zulassungen an zusätzliche Risikominderungsauflagen gekoppelt, darunter unter anderem Mindestabstände.
"Die Schilf-Glasflügelzikade ist die größte pflanzenbauliche Herausforderung, der wir uns in den nächsten Jahren stellen müssen", kommentierte der WVZ-Vorsitzende Stefan Streng. Die Ausnahmegenehmigungen helfen akut, gleichzeitig seien Lösungen für eine langfristige Eindämmung nötig. Nach Ansicht des WVZ braucht es gegen die Zikade reguläre Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln. Zudem müsse mehr Geld in die Forschung gesteckt werden - gefordert sei dafür auch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Und schließlich mahnt der Verband Änderungen an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an. Die Schwarzbrache müsse erlaubt sein, um der Zikadenpopulation über den Winter hinweg die Nahrungsgrundlage zu entziehen. AgE
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BVL erlässt Notfallzulassung
Das BVL hat sieben Insektiziden eine Notfallzulassung für den Einsatz im Zuckerrübenbau erteilt. Hintergrund ist der Befall durch die Schilf-Glasflügelzikade, die die Krankheiten SBR und Stolbur überträgt. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker begrüßte den Schritt, mahnte aber an, dass es auch langfristige Lösungen brauche.
Zuckerrübenbauern können fürs Erste aufatmen. Das für Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für verschiedene Mittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade erlassen. Gegen die Zikaden, die die bakteriellen Krankheiten SBR und Stolbur übertragen, gab es bislang im Zuckerrübenanbau kein Bekämpfungsmittel. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) reagierte erleichtert.
Die Notfallzulassungen gelten laut BVL für einen Zeitraum von 120 Tagen und umfassen insgesamt sieben Pflanzenschutzmittel, darunter drei mit dem umstrittenen neonikotinoiden Wirkstoff Acetamiprid. Die nun zugelassen Mittel dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewandt werden. Diese Warndienstaufrufe basieren wiederum auf Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden. Zudem wurden die Zulassungen an zusätzliche Risikominderungsauflagen gekoppelt, darunter unter anderem Mindestabstände.
"Die Schilf-Glasflügelzikade ist die größte pflanzenbauliche Herausforderung, der wir uns in den nächsten Jahren stellen müssen", kommentierte der WVZ-Vorsitzende Stefan Streng. Die Ausnahmegenehmigungen helfen akut, gleichzeitig seien Lösungen für eine langfristige Eindämmung nötig. Nach Ansicht des WVZ braucht es gegen die Zikade reguläre Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln. Zudem müsse mehr Geld in die Forschung gesteckt werden - gefordert sei dafür auch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Und schließlich mahnt der Verband Änderungen an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an. Die Schwarzbrache müsse erlaubt sein, um der Zikadenpopulation über den Winter hinweg die Nahrungsgrundlage zu entziehen. AgE


